Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat auch für Sachsen das Rauchverbot in kleinen Kneipen (Ein-Raum-Gaststätten) ausgesetzt. Damit reiht sich Sachsen in die Reihe der Länder Rheinland-Pfalz, Saarland und Bayern ein, wo die bisherigen gesetzlichen Regeln ausgehöhlt wurden.
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