In Karlsruhe verhandelt das Bundesverfassungsgericht seit vorgestern die Verfassungsbeschwerde von zwei Wirten von Einraumkneipen und ein Discothekenbetreiber aus Baden-Württemberg und Berlin. Eine Entscheidung wird jedoch erst für August erwartet.
Weitere Informationen bei Spiegel-Online.
Update vom 14.06.2008: Pro Rauchfrei berichtet sehr ausführlich über die Anhörung vorm Bundesverfassungsgericht.
Auf dem S-Bahnhof Friedrichstr. hier in Berlin wurde nun tatsächlich eingesehen, dass es nicht sehr sinnvoll ist, einen der wenigen Aschenbecher genau vor einem stark frequentierten Ausgang zu platzieren, absurderweise auch noch genau unter einem Rauchverbotshinweisschild. Man musste also immer erst durch Rauchschwaden, um den rauchfreien Bahnhof betreten zu können. Der Aschenbecher wurde in dieser Woche ersatzlos entfernt.